Wir werden regelmässig gefragt, ob sich unsere Kurse über kantonale Weiterbildungsbeiträge (mit)finanzieren lassen. Eine kurze, unverbindliche Übersicht — für die verbindliche Auskunft ist immer Ihre kantonale Stelle zuständig.
Was typischerweise förderfähig ist
Viele Kantone unterscheiden zwischen berufsorientierter Weiterbildung (oft förderfähig) und allgemeiner persönlicher Weiterbildung (seltener). Zertifikatslehrgänge mit klarem Berufsbezug — etwa „Führung in der Linie" — fallen häufiger in die erste Kategorie als ein einzelner Halbtags-Workshop.
Welche Unterlagen üblich sind
- Eine Kursbeschreibung mit Umfang, Daten und Zielen
- Eine Kostenaufstellung der Kursgebühr
- Nach Abschluss eine Teilnahmebestätigung mit Datum und Stundenzahl
Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Kursbeschreibung und die Teilnahmebestätigung im Format aus, das die meisten kantonalen Stellen verlangen.
Was wir nicht versprechen können
Wir sind kein eidgenössisch akkreditiertes Institut, und nicht jeder Kanton fördert jedes Format gleich. Prüfen Sie die Förderfähigkeit im Zweifel vor der Anmeldung direkt bei Ihrer kantonalen Stelle — wir liefern gern die nötigen Unterlagen dazu.